Um Mitglied in der ATS Kulmbach Schwimmabteilung zu werden, muss die Aufnahmeerklärung zur Mitgliedschaft ausgefüllt und bei uns (Trainer oder Abteilungsleitung) oder direkt in der Geschäftsstelle (Alte Forstlahmer Straße 20, 95326 Kulmbach) abgegeben werden.
Zwei bis drei Trainingsteilnahmen zum Hineinschnuppern sind möglich, bevor eine Aufnahmeerklärung ausgefüllt abgegeben werden muss.
Einmalige Aufnahmegebühr:
Eine Person ………………. 25,- €
Familie (maximal) ……… 50,- €
Jährlicher Mitgliedsbeitrag*:
Kinder / Jugendliche (bis 17) ……………………………………………………… 60,- €
Schüler über 17 / Studenten (gegen jährl. Bescheinigung) ….. 60,- €
Erwachsene (18 bis 65) ……………………………………………………………….. 72,- €
Senioren (ab 66) …………………………………………………………………………… 42,- €
Familien:
mit 2 Mitgliedern …………………….. 120,- €
mit 3 Mitgliedern …………………….. 156,- €
mit 4 Mitgliedern und mehr ….. 180,- €
*bei Einzug per Lastschriftverfahren, bei Rechnungsstellung zusätzlich jährlich 5,- € Bearbeitungsgebühr
Im Aufnahmejahr wird der ATS-Beitrag nur anteilig ab Eintrittsdatum erhoben.
Familien, die Sozialleistungen empfangen, können jährlich beim Jobcenter Kulmbach/ Landratsamt Kulmbach einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Übernahme des Mitgliedsbeitrags und der Aufnahmegebühr stellen.
Ja. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Familien ist je nach Personenanzahl gestaffelt:
2 Personen …………………….. 120,- €
3 Personen …………………….. 156,- €
4 oder mehr Personen ….. 180,- €
Die einmalige Aufnahmegebühr für Familien (ab 2 Personen) beträgt 50,-€.
Wenn sich ihre Kontaktdaten oder auch der Name ändert, so teilen sie dies bitte der ATS-Mitgliederverwaltung verwaltung@ats-kulmbach.de und der Sportlichen Leitung sportlicher-leiter@atskulmbach-schwimmen.de mit. Danke!
Eine Neuanmeldung beim ATS ist nicht nötig, allerdings eine Ummeldung, bzw. zusätzliche Anmeldung in der Schwimmabteilung. Dies erfolgt über das Formular zur Ummeldung (identisch der Aufnahmeerklärung) oder kann auch schriftlich per E-Mail der ATS-Mitgliederverwaltung verwaltung@ats-kulmbach.de mitgeteilt werden.
Um ihre Mitgliedschaft zu kündigen, teilen sie dies bitte schriftlich der ATS-Mitgliederverwaltung verwaltung@ats-kulmbach.de und der Sportlichen Leitung sportlicher-leiter@atskulmbach-schwimmen.de mit.
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis zum 30. September erfolgen. Der Austritt erfolgt dann zum 31. Dezember desselben Jahres. Bei Kündigung nach dem 30. September besteht für das Folgejahr noch beitragspflichtige Mitgliedschaft, die Kündigung wird dann zum 31. Dezember des Folgejahres wirksam. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge sind nicht rückforderbar.
Adresse ATS-Geschäftsstelle:
ATS Kulmbach
Alte Forstlahmer Straße 20, 95326 Kulmbach,
Tel.: 09221-66515
E-Mail: geschaeftsstelle@ats-kulmbach.de
Homepage: www.ats-kulmbach.de
Sie möchten die ATS-Schwimmabteilung finanziell mit einer Spende unterstützen, dann wenden sie sich bitte an unsere Kasse kasse@atskulmbach-schwimmen.de.
Sie wollen bei uns als Sponsor tätig werden, bitte melden sie sich bei unserem Abteilungsleiter abteilungsleiter@atskulmbach-schwimmen.de.
Nein. Die Mindestvoraussetzung zur Trainingsteilnahme ist, dass mindestens 25m selbstständig in einer erkennbaren Lage geschwommen werden können!
Ansprechpartner für Schwimmkurse:
Ansprechpartner für Technikkkurse:
Karl Heinz Weber (karl-heinz@atskulmbach-schwimmen.de)
Nein. Melde dich bitte mit folgenden Infos über das Kontaktformular bei uns:
Name, Vorname
Geschlecht
Geburtsdatum
E-Mail Adresse & Handynummer
schwimmerisches Können
sontige Infos
Wir werden uns dann melden und dir einen Termin zum Schnuppern mitteilen.
Sollte dir das Schnuppertraining gefallen und es in der für dich passenden Gruppe noch einen freien Platz geben, so kannst du mit Abgabe der Aufnahmeerklärung in der jeweiligen Gruppe mit dem Training beginnen! Ansonsten werden wir dich auf die Warteliste nehmen und dir Bescheid geben, wenn ein Platz für dich frei geworden ist.
Sollte der Schwimmsport doch nicht das richtige für dich sein, so teile dies bitte dem Trainer mit!
Die Mindestvoraussetzung zur Trainingsteilnahme ist, dass mindestens 25m selbstständig in einer erkennbaren Lage geschwommen werden können! Wir bieten keine Schwimmkurse für Nichtschwimmer an.
Nein. Eltern können im Vorraum des Hallenbades warten oder von außerhalb zuschauen.
Bitte sei 5 Minuten vor Trainingsbeginn umgezogen in Badehose/-anzug mit deinen Trainingsutensilien (Schwimmbrille, Badekappe, wenn gebraucht: Schwimmbrett, Flossen, Pullbuoy, Trinkflasche) am Beckenrand.
Die Abholung von Kindern/Jugendlichen unter 18 Jahre durch die Eltern sollte spätestens 10 Minuten nach Trainingsende erfolgen.
Ja.
Folgender Ablauf ist bei einem Fehlverhalten vorgesehen:
Jeder, der an einem Wettkampf teilnehmen möchte, braucht ein Sporttauglichkeitsattest, welches nicht älter als ein Jahr ist.
Jeder, der in diesem Kalenderjahr mindestens acht Jahre alt wird, muss beim Deutschen Schwimmverband (DSV) registriert sein und eine gültige Jahreslizenz besitzen.
Außerdem sollten die Schwimmarten den Wettkampfbestimmungen (WB) konform ausgeführt werden können.
Weder zur Art und Umfang der Untersuchung und zur Frage, wer die Untersuchung durchführen darf, sind vom DSV inhaltliche Vorgaben gemacht worden. Laut Auskunft der Bundesärztekammer vom 10.02.2003 kann grundsätzlich jeder Arzt nach Abschluss seiner ärztlichen Ausbildung die Untersuchung durchführen. Eine Festlegung auf bestimmte Facharztgruppen ist nicht festgelegt.
Auszug aus den Wettkampfbestimmungen – Allgemeiner Teil des DSV vom 11. März 2023
§ 11 Sportgesundheit
(1) Jeder Sportler – sofern erforderlich dessen gesetzlicher Vertreter – ist für die Trainings- und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) des Sportlers selber verantwortlich.
(2) Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, dass die von ihnen gemeldeten Sportler ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen.
(3) … Gegen einen meldenden Verein, der eine falsche Versicherung über das Vorhandensein von gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten Sportler abgibt, und gegen einen Veranstalter/Ausrichter, der Meldungen ohne die Versicherung des meldenden Vereins über das Vorhandensein von gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten Sportler zulässt, ist wegen unsportlichen Verhaltens eine Disziplinarmaßnahme zu verhängen.
Die einmalige Registrierung beim DSV übernimmt die ATS-Schwimmabteilung.
Hierfür wird ein Formular beim DSV angefordert, das vom Schwimmer, bzw. dessen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss und dann von uns eingereicht wird.
Für die einmalige Registrierung müssen 35,-€ auf das Konto des ATS Kulmbach (IBAN: DE50 7715 0000 0000 1102 88 ) mit dem Verwendungszweck: “DSV-Registrierung, >>Nachname Vorname<<” überwiesen werden.
Die jährliche Lizenzierung, inklusive der Kosten, übernimmt die ATS-Schwimmabteilung. Vor der ersten Wettkampfmeldung in einem Kalenderjahr wird die Lizenzierung beantragt. Sie gilt immer nur für ein Kalenderjahr und muss jährlich neu beantragt werden.
Beschluss vom 9.12.2017 des Ausschuss für Satzungs- und Rechtsfragen (gültig ab 2018):
Gebühr für die Jahreslizenz der 8-11jährigen (unverändert): 15,- EUR
Gebühr für die Jahreslizenz der 12jährigen und älter: 25,- EUR
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre):
Die Trainer informieren die Eltern über anstehende Wettkämpfe. Bei Interesse geben die Eltern den Trainern Bescheid. Die Trainer legen die Schwimmstrecken der Kinder fest und melden diese bis spätestens 2 Tage vor offiziellem Meldeschluss beim Sportlichen Leiter sportlicher-leiter@atskulmbach-schwimmen.de.
Junioren und Masters (ab 18 Jahren):
Der Schwimmer / Die Schwimmerin selbst meldet seine Strecken bis spätestens 2 Tage vor offiziellem Meldeschluss beim Sportlichen Leiter sportlicher-leiter@atskulmbach-schwimmen.de.
Nein. Das Meldegeld von ca. 4,50€ (bei Einladungsschwimmfesten) bis ca. 16,-€ (bei Deutschen Meisterschaften) pro Einzelstart übernimmt die ATS-Schwimmabteilung.
Für die Kinder und Jugendlichen übernimmt der Verein das enM.
Die Junioren und Masters müssen ihr enM selbst bezahlen.