Häufig gestellte Fragen

Informationen zur Mitgliedschaft

Hier findest du Antworten auf deine Fragen zur Mitgliedschaft in der Schwimmabteilung.
Wie werde ich Mitglied?

Um Mitglied in der ATS Kulmbach Schwimmabteilung zu werden, muss die Aufnahmeerklärung zur Mitgliedschaft ausgefüllt und bei uns (Trainer oder Abteilungsleitung) oder direkt in der Geschäftsstelle (Alte Forstlahmer Straße 20, 95326 Kulmbach) abgegeben werden.

Zwei bis drei Trainingsteilnahmen zum Hineinschnuppern sind möglich, bevor eine Aufnahmeerklärung ausgefüllt abgegeben werden muss.

Wie viel kostet eine Mitgliedschaft?

Einmalige Aufnahmegebühr:
Eine Person  ………………. 25,- €
Familie (maximal) ……… 50,- €

Jährlicher Mitgliedsbeitrag*:
Kinder / Jugendliche (bis 17) ……………………………………………………… 60,- €
Schüler über 17 / Studenten (gegen jährl. Bescheinigung) ….. 60,- €
Erwachsene (18 bis 65) ……………………………………………………………….. 72,- €
Senioren (ab 66) …………………………………………………………………………… 42,- €

Familien:
mit 2 Mitgliedern …………………….. 120,- €
mit 3 Mitgliedern …………………….. 156,- €
mit 4 Mitgliedern und mehr ….. 180,- €

*bei Einzug per Lastschriftverfahren, bei Rechnungsstellung zusätzlich jährlich 5,- € Bearbeitungsgebühr

Im Aufnahmejahr wird der ATS-Beitrag nur anteilig ab Eintrittsdatum erhoben.

Familien, die Sozialleistungen empfangen, können jährlich beim Jobcenter Kulmbach/ Landratsamt Kulmbach einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Übernahme des Mitgliedsbeitrags und der Aufnahmegebühr stellen.

Gibt es eine Familienmitgliedschaft?

Ja. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Familien ist je nach Personenanzahl gestaffelt:
2 Personen …………………….. 120,- €
3 Personen …………………….. 156,- €
4 oder mehr Personen ….. 180,- €

Die einmalige Aufnahmegebühr für Familien (ab 2 Personen) beträgt 50,-€.

Wem teile ich eine Änderung meiner Daten mit?

Wenn sich ihre Kontaktdaten oder auch der Name ändert, so teilen sie dies bitte der ATS-Mitgliederverwaltung verwaltung@ats-kulmbach.de und der Sportlichen Leitung sportlicher-leiter@atskulmbach-schwimmen.de mit. Danke!

Ich bin schon in einer anderen Abteilung des ATS Kulmbach Mitglied. Muss ich mich trotzdem nochmal bei der Schwimmabteilung anmelden?

Eine Neuanmeldung beim ATS ist nicht nötig, allerdings eine Ummeldung, bzw. zusätzliche Anmeldung in der Schwimmabteilung. Dies erfolgt über das Formular zur Ummeldung (identisch der Aufnahmeerklärung) oder kann auch schriftlich per E-Mail der ATS-Mitgliederverwaltung verwaltung@ats-kulmbach.de mitgeteilt werden.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Um ihre Mitgliedschaft zu kündigen, teilen sie dies bitte schriftlich der ATS-Mitgliederverwaltung verwaltung@ats-kulmbach.de und der Sportlichen Leitung sportlicher-leiter@atskulmbach-schwimmen.de mit.

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis zum 30. September erfolgen. Der Austritt erfolgt dann zum 31. Dezember desselben Jahres. Bei Kündigung nach dem 30. September besteht für das Folgejahr noch beitragspflichtige Mitgliedschaft, die Kündigung wird dann zum 31. Dezember des Folgejahres wirksam. Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge sind nicht rückforderbar.

Adresse ATS-Geschäftsstelle:
ATS Kulmbach
Alte Forstlahmer Straße 20, 95326 Kulmbach,
Tel.: 09221-66515
E-Mail: geschaeftsstelle@ats-kulmbach.de
Homepage: www.ats-kulmbach.de

Ich möchte die ATS-Schwimmabteilung unterstützen. An wen kann ich mich wenden?

Sie möchten die ATS-Schwimmabteilung finanziell mit einer Spende unterstützen, dann wenden sie sich bitte an unsere Kasse kasse@atskulmbach-schwimmen.de.

Sie wollen bei uns als Sponsor tätig werden, bitte melden sie sich bei unserem Abteilungsleiter abteilungsleiter@atskulmbach-schwimmen.de.

Informationen zur Trainingsteilnahme

Wie soll ich mich verhalten, damit einen guter und reibungsloser Ablauf des Schwimmtrainings gewährleistet ist.
Bietet ihr Schwimmkurse für Nichtschwimmer an?

Nein. Die Mindestvoraussetzung zur Trainingsteilnahme ist, dass mindestens 25m selbstständig in einer erkennbaren Lage geschwommen werden können!

Ansprechpartner für Schwimmkurse:

  • Corinna Prell (corinna@atskulmbach-schwimmen.de)
  • Wasserwacht Kulmbach (reimund.arth@wasserwacht.bayern)
  • DLRG Kulmbach (schwimmkurs@kulmbach.dlrg.de)

Ansprechpartner für Technikkkurse:

Karl Heinz Weber (karl-heinz@atskulmbach-schwimmen.de)

Kann ich einfach so mal beim Schwimmtraining vorbei kommen?

Nein. Melde dich bitte mit folgenden Infos über das Kontaktformular bei uns:

Name, Vorname
Geschlecht
Geburtsdatum
E-Mail Adresse & Handynummer
schwimmerisches Können
sontige Infos

Wir werden uns dann melden und dir einen Termin zum Schnuppern mitteilen.

Sollte dir das Schnuppertraining gefallen und es in der für dich passenden Gruppe noch einen freien Platz geben, so kannst du mit Abgabe der Aufnahmeerklärung in der jeweiligen Gruppe mit dem Training beginnen! Ansonsten werden wir dich auf die Warteliste nehmen und dir Bescheid geben, wenn ein Platz für dich frei geworden ist.
Sollte der Schwimmsport doch nicht das richtige für dich sein, so teile dies bitte dem Trainer mit!

Die Mindestvoraussetzung zur Trainingsteilnahme ist, dass mindestens 25m selbstständig in einer erkennbaren Lage geschwommen werden können! Wir bieten keine Schwimmkurse für Nichtschwimmer an.

Dürfen Eltern mit ins Hallenbad?

Nein. Eltern können im Vorraum des Hallenbades warten oder von außerhalb zuschauen.

Wann muss ich zum Training wo sein?

Bitte sei 5 Minuten vor Trainingsbeginn umgezogen in Badehose/-anzug mit deinen Trainingsutensilien (Schwimmbrille, Badekappe, wenn gebraucht: Schwimmbrett, Flossen, Pullbuoy, Trinkflasche) am Beckenrand.

Abholsituation

Die Abholung von Kindern/Jugendlichen unter 18 Jahre durch die Eltern sollte spätestens 10 Minuten nach Trainingsende erfolgen.

Gibt es Verhaltensregeln für das Training?

Ja.

  1. Du sollst dem/r Trainer/in zuhören und die Aufgaben / Anweisungen ordentlich umsetzen.
  2. Du sollst das Training durchhalten und nicht innerhalb der Übungsstunde abbrechen bzw. dich nicht auf die Bank setzen (außer bei akutem Unwohlsein). Wenn du dich an einem Trainingstag nicht wohl fühlst, dann bleibe lieber zu Hause und ruhe dich aus. Für die anderen Kinder in deiner Trainingsgruppe ist es störend und nicht motivierend, wenn du nicht richtig mitschwimmen kannst.
  3. Wenn du am Training nicht teilnehmen kannst, dann sollten deine Eltern deinen/e Trainer/in schriftlich (E-Mail/WhatsApp) darüber informieren. Wir wünschen uns (außer bei Krankheit) eine regelmäßige Teilnahme am Training und führen darüber auch Anwesenheitslisten.
  4. Verhalte dich gegenüber deinen Trainingskameraden/innen so, wie du auch von ihnen behandelt werden möchtest. Wir erwarten einen freundlichen und respektvollen Umgang untereinander und gegenüber deinem/er Trainer/in.
  5. Während des Trainings (in der Umkleide und am Becken) herrscht Handy-Verbot!
Welche Maßnahmen werden bei einem Fehlverhalten ergriffen?

Folgender Ablauf ist bei einem Fehlverhalten vorgesehen:

  1. Du musst das Becken verlassen / die aktive Teilnahme am Training einstellen und für den Rest der Trainingseinheit zuschauen.
  2. Nach 2-3-maligem Auftreten von Punkt 1 erhalten deine Eltern eine Mail von dem/r Trainer/in über dein Fehlverhalten, mit dem Auftrag, dieses Verhalten mit dir zu besprechen und zu korrigieren.
  3. Erfolgt keine Verhaltensänderung nach der Mail von Punkt 2, kannst du eine Woche lang vom Training ausgeschlossen werden. Deine Eltern werden hierüber per Mail vom deinem/r Trainer/in in Kenntnis gesetzt.
  4. Tritt auch nach einem kurzeitigen Ausschluss vom Training (Punkt 3) keine Besserung ein, behalten wir uns vor, dich nicht mehr am Training teilnehmen zu lassen. Die Trainingspauschale wird nicht zurückerstattet.

Informationen zur Wettkampfteilnahme

Um an einem Wettkampf teilnehmen zu können musst du bestimmt Voraussetzungen erfüllen.
Welche Voraussetzungen brauche ich zur Wettkampfteilnahme?

Jeder, der an einem Wettkampf teilnehmen möchte, braucht ein Sporttauglichkeitsattest, welches nicht älter als ein Jahr ist.

Jeder, der in diesem Kalenderjahr mindestens acht Jahre alt wird, muss beim Deutschen Schwimmverband (DSV) registriert sein und eine gültige Jahreslizenz besitzen.

Außerdem sollten die Schwimmarten den Wettkampfbestimmungen (WB) konform ausgeführt werden können.

Was muss für das Sporttauglichkeitsattest untersucht werden?

Weder zur Art und Umfang der Untersuchung und zur Frage, wer die Untersuchung durchführen darf, sind vom DSV inhaltliche Vorgaben gemacht worden. Laut Auskunft der Bundesärztekammer vom 10.02.2003 kann grundsätzlich jeder Arzt nach Abschluss seiner ärztlichen Ausbildung die Untersuchung durchführen. Eine Festlegung auf bestimmte Facharztgruppen ist nicht festgelegt.

Auszug aus den Wettkampfbestimmungen – Allgemeiner Teil des DSV vom 11. März 2023

§ 11 Sportgesundheit

(1) Jeder Sportler – sofern erforderlich dessen gesetzlicher Vertreter – ist für die Trainings- und Wettkampffähigkeit (Sportgesundheit) des Sportlers selber verantwortlich.

(2) Bei Wettkampfveranstaltungen haben die meldenden Vereine mit der Meldung zu versichern, dass die von ihnen gemeldeten Sportler ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Die Untersuchung darf im Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Ohne diese Versicherung ist die Meldung vom Veranstalter zurückzuweisen.

(3) … Gegen einen meldenden Verein, der eine falsche Versicherung über das Vorhandensein von gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten Sportler abgibt, und gegen einen Veranstalter/Ausrichter, der Meldungen ohne die Versicherung des meldenden Vereins über das Vorhandensein von gültigen Nachweisen der Sportgesundheit der gemeldeten Sportler zulässt, ist wegen unsportlichen Verhaltens eine Disziplinarmaßnahme zu verhängen.

Wie kann ich mich beim DSV registrieren?

Die einmalige Registrierung beim DSV übernimmt die ATS-Schwimmabteilung.
Hierfür wird ein Formular beim DSV angefordert, das vom Schwimmer, bzw. dessen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss und dann von uns eingereicht wird.

Für die einmalige Registrierung müssen 35,-€ auf das Konto des ATS Kulmbach (IBAN: DE50 7715 0000 0000 1102 88 ) mit dem Verwendungszweck: “DSV-Registrierung, >>Nachname Vorname<<” überwiesen werden.

Wie bekomme ich eine gültige Jahreslizenz?

Die jährliche Lizenzierung, inklusive der Kosten, übernimmt die ATS-Schwimmabteilung. Vor der ersten Wettkampfmeldung in einem Kalenderjahr wird die Lizenzierung beantragt. Sie gilt immer nur für ein Kalenderjahr und muss jährlich neu beantragt werden.

Beschluss vom 9.12.2017 des Ausschuss für Satzungs- und Rechtsfragen (gültig ab 2018):
Gebühr für die Jahreslizenz der 8-11jährigen (unverändert): 15,- EUR
Gebühr für die Jahreslizenz der 12jährigen und älter: 25,- EUR

Wie melde ich mich für einen Wettkampf?

Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre):
Die Trainer informieren die Eltern über anstehende Wettkämpfe. Bei Interesse geben die Eltern den Trainern Bescheid. Die Trainer legen die Schwimmstrecken der Kinder fest und melden diese bis spätestens 2 Tage vor offiziellem Meldeschluss beim Sportlichen Leiter sportlicher-leiter@atskulmbach-schwimmen.de.

Junioren und Masters (ab 18 Jahren):
Der Schwimmer / Die Schwimmerin selbst meldet seine Strecken bis spätestens 2 Tage vor offiziellem Meldeschluss beim Sportlichen Leiter sportlicher-leiter@atskulmbach-schwimmen.de.

Muss ich das Meldegeld bezahlen?

Nein. Das Meldegeld von ca. 4,50€ (bei Einladungsschwimmfesten) bis ca. 16,-€ (bei Deutschen Meisterschaften) pro Einzelstart übernimmt die ATS-Schwimmabteilung.

Muss ich das erhöhte nachträgliche Meldegeld (enM) bezahlen?

Für die Kinder und Jugendlichen übernimmt der Verein das enM.

Die Junioren und Masters müssen ihr enM selbst bezahlen.

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